Singvogelfang

Sinvogelfang

Hintergrundinformationen Singvogelfang Wenn Vögel gefischt werden, werden der Dompfaff, der Eiszeisig, der Kreuzschnabel und der Goldfink zuerst mit Netzwerken und Fallen gefischt, bevor sie in der Mittagspause in kleinen Körben ausgestellt und im Frühling, wenn sie noch am Leben sind, wieder freigegeben werden. Der Singvogelfang war in Oberösterreich bis zur Verabschiedung des Tierschutzgesetzes am 1. Januar 2005 trotz langjähriger Demonstrationen von Tierschutzverbänden und trotz Verstößen gegen EU-Richtlinien von einem großen Teil der Öffentlichkeit nicht bemerkt worden.

Das Tierschutzgesetz ist seit dem ersten Januar 2005 in Kraft. 5 Abs. 10 besagt: "[Tierquälerei wird von jedem begangen, der ein Individuum einer Einschränkung der Bewegung ausliefert und ihm dadurch große Ängste bereitet". Vor allem der Fang, aber auch die Haltung von Wildtieren in kleinen Behältern, wie z.B. bei singvogelfangartigen Ausstellungen, ist ohne Zweifel eine Bewegungsfreiheit, die dem Lebewesen große Ängste bereitet.

Darüber hinaus dürfen nach 2 Abs. 2 der Tierschutzverordnung "Wildfänge, mit Ausnahmen von Fisch, weder gezeigt noch zum Verkauf oder Austausch angeboten werden. "Aber nach §11 oö. Artenenschutzverordnung, die den Erhalt von Singvögeln im Salzammergut ausdrücklich zulässt, gilt: "Der gezielte Erhalt von Vogelspezies [....] für die klassischen Singstimmenausstellungen darf nur[unter bestimmten Bedingungen] gestattet sein.

"Der Singvogelfang ist nur für traditionelle Veranstaltungen nach der oberösterreichischen Artennutzungsverordnung zulässig, was jedoch nach dem Tierseuchengesetz untersagt ist. Deshalb ist der Einzug von Sängervögeln nun untersagt. Ebenso steht der Singvogelfang im Widerspruch zur EAV-Richtlinie. Mit dem neuen Tierseuchengesetz wird der Verbleib von Sängern untersagt. In Oberösterreich werden im Salzammergut also noch Singlevögel gefischt.

Die Singvogelfang ist nach Angaben anerkannter Wissenschaftler (Dr. Frey, Tiermedizinische Hochschule Wien, Prof. Kotschal, Konrad-Lorenz-Institut) ein Missbrauch und eine Grausamkeit gegenüber Tieren. Das Fangen von Tieren in Netzwerken und Fangmöglichkeiten führt oft zu Verletzungen der betroffenen Personen und führt zu einem schweren Schock. Verwundete Vögle sind für Ausstellungszwecke nicht verwendbar und werden vom Vogelfang abgetötet, meist zerquetscht.

Die schüchternen wilden Tiere leiden unter schweren Erschütterungen, Ängsten und Panik, weil sie in Käfigen eingesperrt und auf Messen ausgestellt sind. In diesen Vogelvolieren werden Lockenvögel oft das ganze Jahr über inhaftiert. Ein weiteres Problem ist der unrechtmäßige Verkauf von Singvögeln, der durch den Fang von Singvögeln verursacht wird.