Mont-Blanc Druckkugelschreiber Masterpiece Edition Mont-Blanc. Aguatha Christie. Druckkugelschreiber von s
Die Kommissare agieren als Kommissionäre, im eigenen Namen und im Namen ihrer Kunden (Verkäufer), die nicht identifiziert werden. Der Verkauf ist freiwillig. Die Kommissare behalten sich das Recht vor, zwei oder mehr Lose zusammenzufassen, eine Partie zu teilen, eine Partie in einer anderen als der im Katalog angegebenen Reihenfolge zum Verkauf anzubieten oder eine oder mehrere Partie(n) aus dem Verkauf zu nehmen.
Die vielen zum Verkauf stehenden Lose können vor der Auktion besichtigt und inspiziert werden. Die vielen zur Versteigerung gestellten Lose sind Gebrauchtwaren. Die Beschreibungen im Katalog, die nach bestem Wissen und Gewissen des Versteigerers erfolgen, stellen keine kaufmännischen Beschreibungen im Sinne der §§ 459 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches dar.
Die Kommissare haften nicht für Mängel, soweit sie ihre Sorgfaltspflicht erfüllt haben, verpflichten sich aber, im Namen des Käufers berechtigte Ansprüche aus der sechsmonatigen gesetzlichen Gewährleistung gegen den Verkäufer, der den/die jeweilige(n) Gegenstand(e) registriert hat, geltend zu machen.
Der Informant ist verpflichtet, die Auktionatoren unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von drei Wochen nach dem Verkaufsdatum, von einer Reklamation zu informieren. Im Erfolgsfall erstatten die Auktionshäuser dem Käufer den vollen Kaufpreis (einschließlich der Prämie des Käufers); weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
Es handelt sich nicht um Einzelartikel aus Sammelchargen, Zeitschriften, Serien, Gesamtausgaben in mehreren Bänden und Chargen mit der Bezeichnung "nicht kollationiert" oder "ohne Rückgaberecht". Die Angebote werden in deutscher Währung (EUR) durchgeführt und beginnen in der Regel bei 70-80% des Schätzpreises.
Die Kommissare können jedes Gebot ablehnen oder unter bestimmten Bedingungen abbrechen. Zwei oder mehr Personen, die gleichzeitig den gleichen Betrag bieten und nach drei Ausschreibungen kein höheres Gebot abgegeben haben, wird ein Unentschieden durchgeführt. Der Kommissar kann eine Entscheidung aufheben und das Los wieder zum Verkauf stellen, wenn ein rechtzeitig abgegebenes Übergebot versehentlich vernachlässigt wurde, der Höchstbietende sein Gebot widerrufen will oder wenn die Entscheidung weitere Zweifel aufkommen lassen könnte.
Die Agenten, die im Namen eines Dritten handeln, übernehmen im Namen ihrer Auftraggeber die volle Verantwortung für die Erfüllung des Vertrages. Ausgehend von den ordnungsgemäß eingegangenen und nicht ausgeführten Geboten, die auf offensichtliches Verschulden der Auktionatoren zurückzuführen sind, ist deren Haftung auf den geschätzten Preis beschränkt. Die Kommissare lehnen jede Verantwortung für die Ausführung von Bestellungen ab, die mehr als einen Tag vor dem Verkauf oder während des Verkaufs selbst erteilt werden.
Die Offerten gelten als maximaler Auktionspreis. Das ist der Grund, warum das Eigentum an der/den Partie(n) erst nach Eingang der vollständigen Zahlung durch die Auktionatoren auf den Käufer übergeht.
Ein Primus von 26% wird vom Auktionspreis abgezogen, der die Mehrwertsteuer (nicht separat erwähnt) beinhaltet (Differenzbesteuerung). Für die mit einem Sternchen "*" gekennzeichneten Lose wird eine Käuferprämie von 18% vom Auktionspreis abgezogen, für den gesamten fälligen Betrag ist die Mehrwertsteuer in Höhe von 7% (Pfund) zu zahlen.
Für die mit "#" gekennzeichneten Lose wird ein Aufgeld von 18% vom Zuschlagpreis abgezogen, die Mehrwertsteuer in Höhe von derzeit 19% (Autographen, Manuskripte, Grafiken und bildende Kunst usw.) ist auf den fälligen Gesamtbetrag zu zahlen (Standardsteuer). Die Empfänger aus Nicht-EU-Ländern sind von der Mehrwertsteuer befreit, wenn die Einkäufe direkt von den Auktionatoren versandt werden.
Die Unternehmen aus Ländern der Europäischen Union (EU) sind von der deutschen Mehrwertsteuer befreit, sofern sie den Auktionatoren im Rahmen der Ausschreibung ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer mitteilen. Die anderen Antragsteller aus den Ländern der Europäischen Union (EU) müssen die Mehrwertsteuer zahlen. Die TVA, die die gekauften Lose vom Käufer abholt, muss mit der Mehrwertsteuer belastet werden.
Unmittelbar nach dem Kauf hat der Käufer den Endpreis in bar oder durch eine autorisierte Banküberweisung zu zahlen. Die Zahlungen von Käufern, die schriftlich oder telefonisch angeboten haben, sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum fällig. Die Kommissare berechnen im Falle der Nichtzahlung Zinsen in Höhe von 1% pro Monat auf den ausstehenden Betrag.
In diesem Fall können die Versteigerer Schadensersatz verlangen, indem sie das Los oder die Lose wieder in den Verkauf geben und dem säumigen Käufer die Differenz zwischen dem von ihm angebotenen Preis und dem beim Wiederverkauf erzielten Preis berechnen, wenn dieser Preis niedriger ist, zuzüglich der Kosten des Wiederverkaufs.
Die Mitarbeiter der Käufer sind verpflichtet, ihre Lose unmittelbar nach der Auktion zu übernehmen. Diese Ausgabe erfolgt, falls erforderlich, auf eigene Kosten und Gefahr des Käufers. Die Tiraden werden ohne Hauptschlüssel und ohne Rahmen verschickt, es sei denn, der Käufer wünscht es bei der Abgabe seines Angebots ausdrücklich. In Anbetracht der Tatsache, dass der Käufer ein schriftliches oder persönliches Angebot abgibt, erklärt er sich damit einverstanden, an diese Verkaufsbedingungen gebunden zu sein.
Wenn die Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam werden, wird die Gültigkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt.