Unter anderem hatte das Landgericht Bochum vor kurzem zu klären, ob die rückwärts laufende Uhr zu einem Online-Angebot über Handy-Zubehör eine Wettbewerbsverletzung darstellt. Warum solche Offerten missverständlich sein können und wie Online-Shop-Betreiber Warnungen umgehen können, lesen Sie im aktuellen Artikel. Bei den Streitparteien handelt es sich um Wettbewerber, die unter anderem Handyzubehör online verkaufen.
Das Bochumer Landesgericht musste nach einer erfolglosen Verwarnung über die Problematik der Wettbewerbsbeschränkung mit Hilfe eines Zählwerks nachdenken. Sie wirbt mit deutlich gesenkten Sachpreisen und auch mit einer zurücklaufenden Uhr, der "nur" eine Uhr vorausging. Beunruhigt hat den Kläger vor allem, dass nach dem Ende der - angeblichen - Angebotsfrist die Rückwärtsuhr fortgeschrieben und ein 96-stündiger Timer neu gestartet wurde.
Er argumentierte, dass die umgekehrte Uhr den Konsumenten unter Kaufzwang stelle, weil er davon ausgegangen sei, dass am Ende des Zeitraums ein erhöhter Kurs bezahlt werden müsste. 2 ) Wie hat das LG Bochum den Rechtstreit entschieden? Darüber hinaus hat das Landgericht Bochum einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht nach §§ 3, 5 UWG angenommen. Durch die Rückwärtsfahrt der Uhr wird der Konsument unter unangemessenen Termindruck gebracht, denn er muss bei der Angebotsgestaltung davon ausgegangen sein, dass nach dem Ende der von der Rückwärtsfahrt der Uhr angegebenen Zeit ein erhöhter Betrag zu entrichten ist.
"dem Auftraggeber wird vorgeschlagen, das Übernahmeangebot befristet zu gestalten, dies ist jedoch nicht der Fall. In Verbindung mit der stark angepriesenen, deutlichen Preissenkung entsteht für den Verbraucher eine weitere Motivierung, eine schnelle Entscheidung zu treffen, damit er von diesem Leistungsangebot noch profitiert." Nach Ansicht des Landgerichts Bochum ist dies angesichts der Tatsache, dass das Übernahmeangebot auch weiterhin besteht und der Preis des Artikels unveraendert ist, irrefuehrend.
Der hohe Wettbewerbsdruck stellt oft sicher, dass Online-Händler ihre Artikel stärker bewerb. Aber nicht alles, was die Käufer zum Einkaufen anregt, ist erwünscht! Vor allem bei der Erstellung von Angeboten bei der Bewerbung mit Countdown-Theken und der vermeintlichen kurzfristigen Preisreduzierung, die die Käufer zum Sofortkauf anregen soll, ist umsichtig vorzugehen.