Biedermeier Standuhr

Großvater-Uhr aus dem Biedermeier

Wunderschöne alte Möbeln und Wahren in Essen, Antique Hinweis: kein Transport für diesen Posten, nur Selbsteinzug möglich. inkl. Mehrwertsteuer. Großvater-Uhr, massives Kirschholz, um 1850, die aus drei Teilen besteht, Hinterwände aus Weicheisen. Messinggespulte mit Bleigewichten hängend an Holzumlenkrollen, auch messinggespulte, recht schwere Bleipendels. Die Scheibe der Uhr ist auch ein neueres Datum, sie ist nicht gewellt und hat keine Luftanschlusse.

Die 647 Biedermeier Großvater-Uhr

MaÃe: Beschreibung: Biedermeier Großvateruhr mit Stundenschlag auf zwei Klingeln, massivem und dickem Messingplattenwerk mit Kabelaufzug und zwei hohen Graugussgewichten. Die Gehäuse ist aus massiver Buche und wird von mehreren Säulen unterlegt. Gehäuse Der Head ist nach vorn herausnehmbar. Diese Uhr ist in einem absolut originalen Originalzustand und repräsentiert daher ein Museum Sammlerstück.

Allgemeiner Zustand: Gehäuse teilweise neu geflickt und kupferpoliert.

Sanduhr Biedermeier

Versteigerungshaus Mehlis mit Sitz in München, 1 - Gegenstand der Geschäftstätigkeit Die im Firmenbuch der AG Chemnitz unter der Nummer HRB 23193 eingetragene Versteigerungshaus Mehlis mit der Nummer? HRB 23193 ist vertretungsberechtigt: 2 - Durchführung der Versteigerungsaktion Die Beteiligung an einer Versteigerungsmaßnahme als Ersteigerer setzt die Vergabe einer vom Versteigerer festgelegten Ersteigerungsnummer voraus.

Das erste Gespräch findet zu dem vom Lieferanten festgelegten Preis statt. Die Abgabe von Geboten ist bis zum Zeitpunkt des Zuschlags frei. Wenn nach dreimaliger Wiederholung des höchsten Gebotes kein erhöhtes Angebot abgegeben wird, wird das höchste geboten. Haben mehrere Parteien das gleiche Angebot gemacht, wird die Entscheidung durch das Los getroffen. Bei Zweifeln darüber, ob oder an wen ein Angebot abgelehnt wurde, oder wenn ein fristgerecht abgeliefertes Angebot vernachlässigt wurde, kann der Auktionator den Abschlag zugunsten eines einzelnen Anbieters wiederholt oder den Artikel noch einmal abrufen.

Ein vorheriger Knockdown wird in diesen Faellen ineffizient. Das Angebot kann auch unter Vorbehalt angenommen werden. Ein Unterschreiten des Limitpreises steht in jedem Falle unter dem Vorbehalt. Die Bieterin ist in diesem Falle an ihr Angebot drei Kalenderwochen lang verpflichtet, der Versteigerer ist jedoch nicht verpflichtet, das Angebot anzunehmen. Wird der Anbieter, dem der Auftrag unter Vorbehalt erteilt wurde, nicht innerhalb von drei Kalenderwochen anders informiert, so ist der Auftrag als zurückgezogen anzusehen.

Die schriftlichen Angebote müssen dem Versteigerungshaus bis 7:00 Uhr des Auktionstages zugehen. Im Zweifelsfall ist die Angabe der Katalog-Nummer maßgebend. Für die Einrichtung oder den Unterhalt des Telefonanschlusses haftet das Bieterhaus nicht. Die Auktionsstelle ist berechtigt, individuelle Anbieterinnen und Anbieter von der Versteigerung auszunehmen. 3 - Die rechtlichen Folgen des Knockdown Kaufvertrages werden durch das Zuschlagen eines Gebotes in der Versteigerung oder durch die Vereinbarung eines Gebotes außerhalb der Versteigerung (z.B. im Nachverkauf) abgeschlossen.

Verkäuferin ist der durch das jeweilige Versteigerungshaus vermittelte Absender. Mit Abschluss des Kaufvertrags ist der Kunde zur Bezahlung des Verkaufspreises und zur Annahme des Artikels nach § 4 EG-Vertrag angehalten. Die Käuferin ist zur Vorauszahlung angehalten. Der Eigentumsvorbehalt des Auftragnehmers gilt bis zur völligen Erfüllung des Vertrages durch den Auftraggeber.

Der Versand geschieht nur nach besonderer Abstimmung und geht ausschliesslich auf Rechnung und Risiko des Bestellers. Nach Abschluss des Kaufvertrags geht die gesamte Verantwortung, insb. die Haftung für den unbeabsichtigten Verlust des Gegenstands, auf den Kunden über. Die Inhaberin der Nummer des Bieters, unter der das Angebot platziert wurde, ist gesamtschuldnerisch für die Leistung mit dem Erwerber verantwortlich, sofern er für die Nutzung seiner Angebotsnummer verantwortlich ist.

Allfällige Mängelansprüche des Bestellers wegen Gebrauchtgegenständen verjähren ein Jahr nach Ablauf des Geschäftsjahres, in dem der Auftrag erteilt wurde. Ist der Erwerber Vollkaufmann, so erlöschen seine Garantieansprüche sechs Monate nach dem Tag des Ausschlusses. Gleiches trifft zu, wenn der Auftraggeber als unternehmerisch tätig wird. Sofern Forderungen gegen das Versteigerungshaus auf den Informationen oder dem Handeln des Absenders basieren, kann das Versteigerungshaus vom Erwerber den Erlass seiner Verpflichtungen unter gleichzeitiger Abtretung seines Gewährleistungsanspruchs gegen den Absender einfordern.

Wenn der Einkäufer eine Faktura bekommt, wird die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) nicht in ihr angegeben. Bei Mahnungen, die mehr als einen Kalendermonat nach Rechnungsstellung erfolgen, kann das Versteigerungshaus Mahngebühren von EUR 5,00 (EUR 4,20 zzgl. EUR 0,80 MwSt. 19%) anrechnen. Sofern die Verpflichtungen des Bestellers gegenüber dem Veräußerer oder dem Versteigerungshaus ( 3) nicht in vollem Umfang eingehalten werden, ist der Besteller dazu angehalten, eine Adressänderung dem Versteigerungshaus gegenüber unverzüglich mitzuteilen.

Die Auktionshalle ist befugt, alle an den Erwerber gerichtete Absichtserklärungen an die vom Erwerber genannte Adresse zu senden. Somit gelten die Deklarationen als am dritten Tag nach der Absendung per Briefpost eingegangen, es sei denn, der Auftraggeber weist einen untypischen Gang der Dinge nach. Wenn der versteigerte Artikel nicht innerhalb von zehn Tagen angenommen wird, kann das Versteigerungshaus ihn aufbewahren oder an die vom Erwerber genannte Adresse senden.

Sofern das Versteigerungshaus berechtigt ist, für den Erwerber Geschäfte zu tätigen, ist es von den Einschränkungen des 181 BGB entbunden. Aufrechnungsrechte stehen dem Erwerber nur zu, wenn die Forderungen gegen das Versteigerungsunternehmen unwidersprochen oder rechtskräftig festgesetzt sind. Der Besteller kann ein Rückbehaltungsrecht auch nur wegen solcher Forderungen ausübt. Ist der Erwerber Vollkaufmann, ist der Geschäftssitz des Versteigerungshauses der Ort der Erfüllung aller Verpflichtungen aus diesem Verkauf.

Gleiches trifft auch zu, wenn der Besteller oder sein Bevollmächtigter keinen Wohnort in Deutschland hat oder einen solchen aufgibt.