Aussenwasseruhr

externer Wasserzähler

Rückerstattung von Schmutzwassergebühren für Gartensprühwasser - Entsorgungsbetriebe Lübeck Gemäß 7 Abs. 1 ÖWGS Gebührenatzung zur Entwässerungssatzung von Lübeck werden Abwassergebühren für Mengen an Wasser, die zur Bewässerung von Gärten und/oder zum Auffüllen von Gewässern ohne Abfluss genutzt und durch einen Wassermesser mit einer amtlichen Prüfziffer verifiziert werden, auf Anfrage wiedererstattet. Wenn Sie die Möglichkeiten nutzen wollen, die nicht entnommenen Mengen an Wasser in Zukunft über einen Submeter mit einer offiziellen Prüfziffer nachweisen zu können, müsste dieser auf eigene Rechnung und auf Ihren Wunsch installiert werden.

Bei den Lübecker Entsorgungsunternehmen müssen diese Teilzähler vor dem ersten Einsatz registriert werden. Vordruck 05 der Entsorgungsbetriebe Lübeck: Gemäß 7 Abs. 3 EGGS sind Rückerstattungsanträge bis zum 31. März des folgenden Jahres schriftlich bei den Entsorgungsbetrieben Lübeck einzureichen (für das Jahr 2018 also bis zum 31. März 2019).

Dabei wird darauf verwiesen, dass diese Jahresablesung von Ihnen selbst und nicht von der Firma Energy und Wasser Lübeck durchgeführt werden muss. Bitte use form 06 of Waste disposal companies Lübeck:

Abwasserentsorgung

Mit Wirkung zum 31. Dezember 2018 hat die Landeshauptstadt Braunschweig die Abwasserabgabe auf 2,57 Euro pro m3 festgelegt. Das Schmutzwasser entgelt wird in der gleichen Menge in Rechnung gestellt. Der BS|ENERGY und der WVW Weddel-Lehre wurden von der Landeshauptstadt Braunschweig mit dem Inkasso und der Rückerstattung der Gebühren beauftrag.

In Einzelfällen wird die Firma die Kosten für die Braunschweiger Innenstadt übernehmen. Mengen an Wasser, die nachgewiesenermaßen nicht in die öffentliche Kanalisation gelangen (z.B. zur Gartenbewässerung oder zur betrieblichen Nutzung), können von der Abwassergebühr abgezogen werden. Wird eine Änderung nicht rechtzeitig vorgenommen, kann eine Hinterlegung verweigert werden.

Die Erstinstallation des Messgerätes wird von einem Vertragsinstallationsbetrieb von BS|ENERGY oder einem in einem anderen Versorgungsbereich registrierten Installationsbetrieb durchgeführt. Die übrigen Messgeräte müssen entfernt und versiegelt werden. Der installierte Gartenbewässerungszähler ist SE|BS durch ein Installationsprotokoll zu melden. Das Registrieren der Messgeräte kann mit Hilfe des folgenden Formulars durchgeführt werden.

Der Rückerstattungsbetrag für die Schmutzabgabe bei der Bewässerung von Gärten wird mit dem Jahresabschluss von BS|ENERGY verrechnet. Der Wasserverbrauch des Zählers wird angezeigt, wenn die anderen Messwerte für Süßwasser, Elektrizität usw. in der Jahresabrechnung gesondert aufgeführt sind. Wenn Sie Fragen zum Garten-Wasserzähler haben, kontaktieren Sie den SE|BS-Bürgerdienst.

Anmerkung: Wenn die Durchflussrichtung des Messgerätes nicht eingehalten wird, kann die Rückerstattung wegen falscher Installation zurückgewiesen werden (z.B. der Messgerät fährt rückwärts). Digitalzähler können nicht akzeptiert werden, da sie nicht kalibriert sind. Der Einbau der Geräte zur Bewässerung ist dem WVW Weddel-Lehre durch ein Installationsprotokoll zu melden.

Der Rückerstattungsbetrag der Abwassergebühr für die Bewässerung des Gartens wird im Jahresabschluss des Wasserverbands Weddel-Lehre vermerkt. Der Wasserverbrauch des Zählers wird angezeigt, wenn die Messwerte für Süßwasser gemeldet und in der Jahresabrechnung gesondert dargestellt werden. Der installierte Durchflusszähler muss SE|BS mittels einer Installationsmeldung benachrichtigt werden. Rückerstattungen für ungenutztes Wasser müssen innerhalb eines Monates nach Eingang der Jahresabschlüsse des Wasserlieferanten bei SE|BS eingereicht werden.

Eine Rückerstattung ist nach dem Ende der oben genannten Rückerstattungsfrist von einem Kalendermonat nach Eingang des Jahresabschlusses nicht mehr möglich. Für weitere Informationen zur betrieblichen Trinkwassernutzung steht Ihnen die Bürgerstelle der SE|BS gerne zur Verfügung. Gesetzliche Grundlage für dieses Verfahren sind 4 Abs. 5 der Abwasserabgabenverordnung vom 20. 12. 2005 in der Neufassung der 7. Änderungsverordnung vom 12. 11. 2011 (Amtsblatt der Braunschweiger Stadtverwaltung Nr. 19, S. 67, vom 11. 12. 2011) und 12 der AVBWasserV vom 20. Juni 1980 (Bundesgesetzblatt Nr. 31/1980, Teil I); in der ab 1. 4. 1980 geltenden Fassung. die Abwasserabgabeordnung.