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Es handelt sich um einen Uhrmacher mit einem Uhrengehäuse und einem an eine Stromversorgung angeschlossenen Getriebemotor und einem an einen Uhrenhalter angeschlossenen Schaltgetriebe, in dem ein Uhrenhalter untergebracht ist, mit einer Vorrichtung zur Erfassung der Inaktivität. Zur Verhinderung des Anhaltens der Uhr mit Automatikaufzug werden Uhrmacher verwendet (siehe z.B. EN 10 2010 017 110A1, US 6 910 802 B2).
Mit diesen wird die Uhr in einer Aufzeichnung arrangiert. Befindet sich der Uhrmacher selbst nicht in einem sicheren Raum, z.B. in einem Safe oder Wertschutzraum, wird der Besitzer nicht benachrichtigt, wenn die Uhr unbefugt aus dem Uhrmacher entfernt wird. In diesem Zusammenhang ist es Sache der Phantasie, bei unbefugter Entfernung der Uhr aus dem Uhrmacher einen Alarm zu auslösen.
Diese Aufgabenstellung wird nach der Patentanmeldung durch die Eigenschaften von Anspruch 1 erfüllt. Damit wurde ein Uhrbeweger entwickelt, bei dem ein unbefugtes Entfernen der Uhr aus dem Uhrhalter des Uhrmachers ersichtlich ist. So kann der Besitzer benachrichtigt werden, sobald eine Entfernung der Uhr vom Uhrbeweger erkannt wird.
Zugleich ermöglicht die Vorrichtung zur Erfassung der Anwesenheit des Uhrenhalters das Anhalten der Uhr, wenn die Uhr entfernt wird, so dass Strom gespart werden kann, was besonders für batteriebetriebene Uhrenbeweger von Vorteil ist. Die Zuordnung des Uhrenbeweger kann mit Unterstützung der optischen Barriere bestimmt werden.
Der Einsatz einer maschinellen Sonde ist eine kostengünstige und unkomplizierte Methode zur Bestimmung der Zuordnung des Aufzugs. Von Vorteil ist der automatische Knopf am Uhrenhalter. Auf diese Weise kann die unbefugte Entfernung der Uhr unmittelbar nach dem Loslassen aus dem Uhrenhalter festgestellt werden.
Bei der weiteren Fortbildung der Invention wird das Gerät durch ein Lager aus Feder und wenigstens einem Wegsensor geformt. Dieser Aufbau des Gerätes funktioniert nach dem Grundsatz der Gewichtsbestimmung. Wird eine Uhr aus dem Uhrbeweger genommen, wird der gefederte Teil des Uhrmachers heller, was durch die gefederte Aufstellung den Weg zum Uhrengehäuse verändert, der vom Distanzsensor erkannt wird.
Bei all diesen Sensortypen kann die Abstandsänderung zwischen dem gefederten Teil des Uhrenbeweger und dem Gehäuse gleichzeitig leicht und sicher bestimmt werden. Bei der Konstruktion der Schranke sind sowohl der Messumformer als auch der Messumformer auf entgegengesetzten Gehäuseseiten angebracht. Bei einer anderen Ausführung der Invention sind die Sende- und Empfangseinheit auf der gleichen Gehäuseseite und ein Rückstrahler auf der gegenüber liegenden Gehäuseseite angeordne.
Dabei wird der vom Transmitter emittierte Strahl mit Unterstützung des Spiegels so umgeleitet, dass er von der entgegengesetzten Gehäuseseite in Empfängerrichtung abgelenkt wird. Das hat den großen Nutzen, dass die Auslastung an zwei Punkten am Uhrenhalter überwacht werden kann. Das liegt an der hohen Messgenauigkeit, die bei der Abgabe des Signales erforderlich ist, damit das Signal sicher vom Spiegel zum Receiver geleitet wird.
Weitere Fortbildungen und Formen der Patentanmeldung sind in den anderen Teilfällen ersichtlich. Beispiele der Patentanmeldung sind in den Abbildungen abgebildet und werden im Folgenden detailliert erläutert. In den Konstruktionsbeispielen sind die Uhrmacher mit je einem Fall 1 ausgestattet. Im Drehwerk 2 ist ein Uhrenhalter 3 untergebracht. Der Uhrenhalter 3 kann in verschiedenen Ausführungen geliefert werden.
Nach den Konstruktionsbeispielen sind die Uhrbeweger mit je einer Vorrichtung 5 zur Erfassung der Zuordnung des Uhrenhalters 3 ausgestattet. In dem Konstruktionsbeispiel nach 1 hat Gerät 5 einen Drucktaster 51. Im Konstruktionsbeispiel ist der Drucktaster 51 gefedert und auf der Stützfläche des Uhrenhalters 3 angebracht. Wenn eine Uhr auf dem Uhrenhalter 3 montiert ist, wird der Knopf 51 gegen die im Knopf vorgesehene Druckfeder in der Mitte des Uhrenhalters 3 verschoben.
Wenn die Uhr aus dem Uhrenhalter entfernt wird, kehrt der Knopf 51 unter dem Druck der Druckfeder in seine Ausgangsstellung zurück. Damit wird ein Rückzugssignal ausgegeben. In dem Auslegungsbeispiel nach 2 wird das Gerät 5 durch ein Lager aus Schraubenfedern 52 und im Auslegungsbeispiel durch einen Distanzsensor 53 geformt.
Im Fall 1 des Uhrenbewegers ist im Konstruktionsbeispiel nach 2 eine Befestigungseinheit 6 vorhanden, in der sich die Dreheinheit 2 und der Uhrenhalter 3 wiederfinden. Für die Bewertung der durch den Distanzsensor 53 bestimmten Werte ist auf der Befestigungseinheit 6 eine Auswerteinheit 54 angebracht, die nach dem Prinzip einer Leiterplatte aufgebaut ist.
Wenn eine Uhr in den Uhrenhalter 3 eingesetzt wird, steigt das Eigengewicht der Befestigungseinheit 6 um das Eigengewicht der Uhr, so dass die Feder 52 unter dem Einfluß des höheren Gewichtes zusammengepresst wird. Wird die Uhr abgenommen, wird die Befestigungseinheit 6 unter dem Einfluß der Feder 52 in ihre Ausgangsstellung gebracht, wobei sich der Abstand zwischen dem sendenden Teil und dem empfangenden Teil wieder vergrössert, was durch den Distanzsensor 53 erkannt wird.
Das Auswertegerät 54 löst dann ein Signal aus, das die Auslagerung meldet. In dem Auslegungsbeispiel nach 3 wird das Gerät 5 durch eine optische Barriere geformt. Der Lichtschrankensender hat einen Transmitter 55 und einen Receiver 56. In dem Konstruktionsbeispiel sind der Transmitter 55 und der Receiver 56 auf der gleichen Gehäuseseite 1 angebracht.
Zusätzlich befindet sich auf der gegenüber liegenden Gehäuseseite ein Spiegel 57. Abweichend vom Konstruktionsbeispiel können sowohl Sende- als auch Empfangsteil auf der gleichen Gehäuseseite 1 angebracht werden. Transmitter 55 und Receiver 56 sind auf einer Auswerteelektronik 58 montiert, die auch wie eine Leiterplatte aufgebaut ist.
Transmitter 55, Receiver 56 und Reflector 57 sind so ausgelegt, dass das vom Transmitter 55 abgegebene Nutzsignal vom Reflector 57 in Empfangsrichtung umgelenkt wird. Ist eine Uhr im Uhrenhalter 3 platziert, wird das Signalton abgebrochen. Wird die Uhr abgenommen, erreicht das Funksignal den Hörer 56 über den Rückstrahler 57, der ein Auswertegerät 58 signalisiert, dass die Uhr abgenommen wurde.
Anhand der Invention ist es möglich, ein Entfernen der Uhr aus dem Uhrenhalter zu erkennen und den Eigentümer zu warnen. Dies liegt daran, dass der Uhrenbeweger automatisch abgeschaltet werden kann, wenn die Vorrichtung zur Erfassung der Anwesenheit des Uhrenhalters erkennt, dass sich keine Uhr im Uhrenhalter befindet.
Dadurch kann mit dieser Entwicklung Strom gespart werden, was besonders für batteriebetriebene Uhrmacher wichtig ist. Zugleich ermöglichen die genannten Optionen eine sichere Alarmauslösung bei unbefugter Demontage der Uhr aus dem Aufzug.